Rechtsanwalt Pinkepank ist gleichzeitig Notar und damit zuständig für die Beratung, Vertragsgestaltung und Beurkundungen z. B. in den Bereichen:
- Grundstücksgeschäfte
- Gesellschaftsrecht
- Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen u. a.)
- Erbrecht (Testamente, Erbverträge u. a.)